Teilnahme­bedingungen

für Optiker bei der MPO Gleitsichtstudie

1. Gegenstand der Vereinbarung

(1) Wir, die Austrian Optic Technologies GmbH (im Folgenden AOTG) und die MPG Optische Werke GmbH (im Folgenden MPG Optische Werke), bieten ausgewählten Optikern (im Folgenden Partner-Optiker) im Rahmen der MPO Gleitsichtaktion, die vom 26.02.2024 bis 26.05.2024 durchgeführt wird, die Möglichkeit, Endkunden ausgewählte MPO Gleitsichtgläser vier Wochen lang kostenlos testen zu lassen.
(2) Sofern ein dafür geeigneter Kunde des Partner-Optikers an diesem Produkttest teilnehmen möchte, muss er die digital zur Verfügung gestellten Teilnahmebedingungen unterschreiben. Auch der Partner-Optiker nimmt die Teilnahmebedingungen durch Unterfertigung des Bestellformulars, das zudem als Anmeldeformular agiert und auf die diese Teilnahmebedingungen verweist, zustimmend zur Kenntnis.
(3) Vertragspartner ist für deutsche Partner-Optiker die MPG OW und für österreichische Partner-Optiker die AOTG.

2. Durchführung der Produkttests

(1) Der Partner-Optiker nimmt durch Unterfertigung dieses Vertrages verbindlich an der Durchführung von Produkttests durch die AOTG bzw. MPG OW innerhalb des Zeitraumes zwischen 26.2.2024 und 26.5.2024 teil und wird seine Kunden über die Möglichkeit des Produkttests informieren.
(2) Die AOTG bzw. MPG OW stellt dem Partner-Optiker für die Produkttests innovative Brillengläser zur Verfügung, die höchsten Qualitätsstandards entsprechen und im Rahmen dieser Testaktion an geeignete Kunden für den Produkttest abgegeben werden. Die Brillengläser sind vom Optiker kostenpflichtig zu erwerben.
(3) Der Partner-Optiker kann Gleitsichtgläser aus dem Sortiment der MPO – Premium- und Basic Preisliste wählen. Ausgenommen sind Gläser mit dem Index 1,74, Verspiegelungen, Handwerksleistungen und Sonderfertigungen. Festgehalten wird, dass die Beratung des Optikers und die Durchführung von Sehtests nicht durch MPG OW vergütet werden. Ebenso werden die Brillenfassungen nicht von der AOTG bzw. MPG OW zur Verfügung gestellt. Die Fassung kann frei gewählt werden und ist nicht Teil des Produkttestes. Die Fassung ist daher separat zu kaufen.
(4) Der Testzeitraum beträgt 4 Wochen, beginnend ab dem Datum der Abholung durch den Testteilnehmer, wobei der letztmögliche Zeitpunkt des Testbeginnes der 26.5.2024 ist.
(5) Während des Testzeitraums ist der Testteilnehmer berechtigt, die Gleitsichtgläser im üblichen Gebrauch zu testen und muss diese pfleglich behandeln.
(6) Am Ende des Testzeitraums verpflichtet sich der Testteilnehmer, einen von der AOTG bzw. MPG OW per E-Mail zur Verfügung gestellten Online-Fragebogen bis 26.6.2024 auszufüllen und an die AOTG bzw. MPG OW zurückzusenden.
(7) Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Kunde die Testprodukte kostenlos beim Partner-Optiker zurückgeben oder kostenpflichtig erwerben.

3. Datenschutz

(1) Der Partner-Optiker wird im Rahmen der Durchführung der Produkttests die personenbezogenen Daten wie Anrede, Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des geeigneten Kunden erheben und an die AOTG bzw. MPG OW weiterleiten. Die Daten werden nach Wegfall des Zweckes der jeweiligen Verwendung (Durchführung des Produkttests) wieder gelöscht, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine längere Aufbewahrungspflicht der personenbezogenen Daten erfordern.
(2) AOTG und MPG OW und der Partner-Optiker verpflichten sich, die Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Kooperation zu nutzen.
(3) Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig oder es liegt eine gesetzliche Verpflichtung vor.
(4) Festgehalten wird, dass ausschließlich MPG OW sowie die mit MPG OW verbundenen Unternehmen MPG GmbH und Austrian Optic Technologies GmbH das Recht zur Auswertung der Daten der Online-Fragebögen und zur Veröffentlichung der anonymen Ergebnisse haben.

4. Sonstiges

(1) Die AOTG und MPG OW und der Partner-Optiker behalten sich vor, den Produkttest jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn der Verdacht des Missbrauchs des Produkttests besteht oder der Produkttest aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
(2) Der Partner-Optiker erhält für die Teilnahme an der MPO Gleitsichtstudie kein Entgelt.
(3) Die AOTG bzw. MPG OW haftet nur für Schäden, die von der AOTG oder MPG OW oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalpflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Schlussbestimmungen

(1) Für Vertragsabschlüsse zwischen der MPG OW und deutschen Kunden gilt deutsches Recht.
(2) Für Vertragsabschlüsse zwischen der AOTG und österreichischen Kunden gilt österreichisches Recht.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

#!trpst#trp-gettext data-trpgettextoriginal=584#!trpen#Consent Management Platform by Real Cookie Banner#!trpst#/trp-gettext#!trpen#