für Österreich
1. ALLGEMEINES
1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Austrian Optic
Technologies GmbH (im Folgenden „AOTG“) gelten für alle bezüglich dieses
Produktkataloges getätigten – auch zukünftigen – Bestellungen, Lieferungen
und sonstige Leistungen im Geschäftsverhältnis mit unseren Vertragspartnern.
Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Besteller“ oder „Käufer“ genannt.
1.2 Von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende
oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen vom Besteller – werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, es sei denn, sie
sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine zu den
Angebotsbedingungen erteilte Bestellung gilt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung als angenommen. Wenn der Auftrag nicht gesondert
bestätigt wird, gilt die Lieferung der Waren oder die Rechnung, falls diese vor
Lieferung der Waren übermittelt wird, als Auftragsbestätigung.
3. NEBENABREDEN
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben
nur Gültigkeit, wenn diese von uns firmengemäß ausdrücklich schriftlich
von den im Firmenbuch eingetragenen und vertretungsbefugten Organen
bestätigt werden. Dies gilt auch für alle Vereinbarungen, die unsere
Außendienstmitarbeiter für uns treffen.
4. PREISE
4.1 Preise gelten für die Lieferung ab Werk oder Lager und enthalten keine
Verpackung, Fracht und Umsatzsteuer. Sämtliche Gebühren, Steuern, Zölle
und andere Abgaben sind vom Besteller zu tragen. Zusätzliche Leistungen
werden gesondert berechnet. Es gilt jeweils die aktuell gültige Preisliste.
Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
4.2 Als Kaufpreis gilt der auf der Auftragsbestätigung genannte Preis bzw.
ohne Auftragsbestätigung der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
Sonderanfertigungen bedingen einen entsprechenden Preisaufschlag und
eventuell eine Mindestabnahme- menge und sind gesondert zu vereinbaren.
4.3. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der
Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur
eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt
des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag
sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht uns das Recht zu, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in
Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt
Nebenkosten abgedeckt ist.
5. LIEFERUNG
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW
(Incoterms 2020). Damit erfolgt der Versand auf Gefahr und auf Rechnung des
Bestellers.
5.2 Alle uns erteilten Aufträge erledigen wir in kürzest möglicher Zeit. Angaben
zu Lieferfristen oder -terminen gelten nur als Richtwerte und werden von uns
nach Möglichkeit eingehalten. Falls wir oder einer unserer Lieferanten von einem
Fall höherer Gewalt oder einem Ereignis außerhalb der Kontrolle der AOTG
oder ihres Lieferanten betroffen ist (beispielsweise Krieg, Terroranschläge,
Naturkatastrophen, staatliche Eingriffe oder Verbote, Energie- oder
Rohmaterialknappheit, Materialengpässe, Streik, Aussperrung, innere Unruhen,
Transportschäden oder Transportverzögerungen und Pandemien), sind wir
berechtigt, den genannten Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung zu
verschieben, wenn wir den Besteller innerhalb von 10 (zehn) Tagen von einem
solchen Ereignis schriftlich unterrichten. Somit verlängert sich die Lieferfrist
um einen Zeitraum, der die verzögernden Umstände in angemessener Weise
berücksichtigt.
5.3 Lieferungen an Augenoptik-Fachgeschäfte erfolgen allein zum Zweck der
unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher und nicht an Wiederverkäufer. Aus
der Belieferung mit bestimmten Warengruppen kann eine Verpflichtung zur
Lieferung des gesamten Programms nicht hergeleitet werden.
6. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und
Transport auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist.
Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Besteller
liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller über.
Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Besteller. Weitergehende
Ansprüche bleiben unberührt.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns
entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
auf den Besteller über.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Sämtliche Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger
Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Wird diese Pflicht zur Überprüfung
und sofortigen schriftlichen Benachrichtigung nicht eingehalten, so entfallen
alle Gewährleistungsansprüche. Im Falle der Gewährleistung sind wir berechtigt,
die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder
Wandlung) selbst zu bestimmen.
7.2 Unsere Haftung für auftretende Mängel an unseren Erzeugnissen ist in
jedem Fall begrenzt mit dem Nettobetrag des Lieferwertes. Darüber hinaus ist
jede Haftung, außer im Falle von Vorsatz und gemäß Punkt 8. ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt Punkt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung).
8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG UND VERJÄHRUNG
8.1 Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im
Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, sodass unsere Haftung
wegen leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen ist. Der Besteller hat
als Geschädigter das Verschulden des Schädigers bzw. das Vorliegen der
groben Fahrlässigkeit zu beweisen. Unsere Haftung im Falle von Schadenersatz
bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist begrenzt mit dem Nettobetrag des
Lieferwertes.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt nicht bei Personenschäden und in Fällen
der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
8.3 Insbesondere haftet AOTG – egal aus welchem Rechtsgrund – nicht
für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und (Mangel-)folge- und
Vermögensschäden.
8.4 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verjähren vertragliche
Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang
mit der Lieferung der Ware zustehen (z.B. Gewährleistungsansprüche,
etc.) innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung der Ware an den Käufer bzw.
Schadenersatzansprüche 12 Monate ab Kenntnis des Bestellers von Schaden
und Schädiger.
9. ZAHLUNGEN, FÄLLIGKEIT
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Kalendertagen
ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag. Bei
Zahlungen mittels sofortigem Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto vom
Rechnungsbetrag.
9.2 Skonto darf nur unter der Voraussetzung abgezogen werden, dass alle
früheren Rechnungen beglichen worden sind. Eine verspätete Zahlung des
Käufers wird ungeachtet einer Widmung zuerst auf Kosten, Nebenforderungen,
sodann auf Zinsen und erst dann auf Fakturenwert und zwar auf die älteste
Rechnung zuerst, angerechnet. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden
Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. pro Monat in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Bezahlung nicht zum auf der Faktura angeführten Zahlungstermin,
werden vereinbarte Mengenrabatte, Preisnachlässe und Preisabschläge nicht
berücksichtigt.
9.3 Der Besteller ist nicht zur Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlungen
aufgrund angeblicher Ansprüche gegen AOTG berechtigt.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung der Vergütung sowie der vollständigen Erfüllung aller
Nebenforderungen.
10.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen verwendeten Waren.
10.3 Stundet der Besteller seinem Kunden den Kaufpreis, so hat er sich
gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen
Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung
der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur
Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
10.4 Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
gegen einen Dritten entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon
jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
sicherungshalber an uns ab und wird hierfür die nötigen Publizitätsakte
unverzüglich setzen (Schuldnerverständigung oder Buchvermerk); wir erklären
bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung. Wir sind dazu berechtigt und
ermächtigt, die Schuldnerverständigung notfalls auch selbst durchzuführen
und die abgetretene Forderung in Anrechnung auf die uns zustehende
Vergütung und Nebenforderungen einzuziehen, solange der Besteller uns
gegenüber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hierfür
hat uns der Besteller auf Verlangen Namen und Anschrift des Dritten und die
Höhe der an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und uns die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
10.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht
von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die
Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes
unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
10.6 Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf
die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten
gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen
werden können.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Republik Österreich
unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Weiterverweisungen zu anderen
Rechtsordnungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten, wie insbesondere für Lieferung und
Zahlung ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Wir sind berechtigt,
Ansprüche auch am Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.
12. AUFRECHNUNG
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher
Art auch immer, ist ausgeschlossen.
13. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden nur unter Beachtung der einschlägigen
Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes erhoben, gespeichert und/
oder verarbeitet. Die Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung enthalten,
die separat zur Verfügung gestellt wird.
14. UNGÜLTIGKEIT VON KLAUSELN
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen,
die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung möglichst nahe kommt.
für Deutschland:
1. ALLGEMEINES
1.1 Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der MPG Optische
Werke GmbH (im Folgenden „MPG“) gelten für alle bezüglich dieses
Produktkataloges getätigten – auch zukünftige – Bestellungen, Lieferungen
und sonstige Leistungen im Geschäftsverhältnis mit unseren Vertragspartnern.
Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Besteller“ oder „Käufer“ genannt.
1.2 Von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende
oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder
Einkaufsbedingungen vom Besteller – werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. ANGEBOTE
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, es sei denn, sie
sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine zu den
Angebotsbedingungen erteilte Bestellung gilt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung als angenommen. Wenn der Auftrag nicht gesondert
bestätigt wird, gilt die Lieferung der Waren oder die Rechnung, falls diese vor
Lieferung der Waren übermittelt wird, als Auftragsbestätigung.
3. NEBENABREDEN
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben
nur Gültigkeit, wenn diese von uns firmengemäß ausdrücklich schriftlich
von den im Firmenbuch eingetragenen und vertretungsbefugten Organen
bestätigt werden. Dies gilt auch für alle Vereinbarungen, die unsere
Außendienstmitarbeiter für uns treffen.
4. PREISE
4.1 Preise gelten für die Lieferung ab Werk oder Lager und enthalten keine
Verpackung, Fracht und Umsatzsteuer. Sämtliche Gebühren, Steuern, Zölle
und andere Abgaben sind vom Besteller zu tragen. Zusätzliche Leistungen
werden gesondert berechnet. Es gilt jeweils die aktuell gültige Preisliste.
Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
4.2 Als Kaufpreis gilt der auf der Auftragsbestätigung genannte Preis bzw.
ohne Auftragsbestätigung der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
Sonderanfertigungen bedingen einen entsprechenden Preisaufschlag und
eventuell eine Mindestabnahme- menge und sind gesondert zu vereinbaren.
4.3. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der
Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur
eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt
des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag
sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht uns das Recht zu, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in
Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt
Nebenkosten abgedeckt ist.
5. LIEFERUNG
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW
(Incoterms 2020). Damit erfolgt der Versand auf Gefahr und auf Rechnung
des Bestellers.
5.2 Alle uns erteilten Aufträge erledigen wir in kürzest möglicher Zeit. Angaben
zu Lieferfristen oder -terminen gelten nur als Richtwerte und werden von uns
nach Möglichkeit eingehalten. Falls wir oder einer unserer Lieferanten von
einem Fall höherer Gewalt oder einem Ereignis außerhalb der Kontrolle der
MPG oder ihres Lieferanten betroffen ist (beispielsweise Krieg, Terroranschläge,
Naturkatastrophen, staatliche Eingriffe oder Verbote, Energie- oder
Rohmaterialknappheit, Materialengpässe, Streik, Aussperrung, innere Unruhen,
Transportschäden oder Transportverzögerungen und Pandemien), sind wir
berechtigt, den genannten Lieferzeitpunkt um die Dauer der Behinderung zu
verschieben, wenn wir den Besteller innerhalb von 10 (zehn) Tagen von einem
solchen Ereignis schriftlich unterrichten. Somit verlängert sich die Lieferfrist
um einen Zeitraum, der die verzögernden Umstände in angemessener Weise
berücksichtigt.
5.3 Lieferungen an Augenoptik-Fachgeschäfte erfolgen allein zum Zweck der
unmittelbaren Abgabe an Endverbraucher und nicht an Wiederverkäufer. Aus
der Belieferung mit bestimmten Warengruppen kann eine Verpflichtung zur
Lieferung des gesamten Programms nicht hergeleitet werden.
6. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgen Versand und
Transport auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist.
Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Besteller
liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Besteller über.
Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Besteller. Weitergehende
Ansprüche bleiben unberührt.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns
entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
auf den Besteller über.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Sämtliche Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger
Lieferung sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Wird diese Pflicht zur Überprüfung und
sofortigen schriftlichen Benachrichtigung nicht eingehalten, so entfallen alle
Gewährleistungsansprüche. Im Falle der Gewährleistung sind wir berechtigt,
die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder
Wandlung) selbst zu bestimmen.
7.2 Unsere Haftung für auftretende Mängel an unseren Erzeugnissen ist in
jedem Fall begrenzt mit dem Nettobetrag des Lieferwertes. Darüber hinaus ist
jede Haftung, außer im Falle von Vorsatz und gemäß Punkt 8. ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt Punkt 8 (Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung).
8. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG UND VERJÄHRUNG
8.1 Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im
Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet, sodass unsere Haftung
wegen leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen ist. Der Besteller hat
als Geschädigter das Verschulden des Schädigers bzw. das Vorliegen der
groben Fahrlässigkeit zu beweisen. Unsere Haftung im Falle von Schadenersatz
bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist begrenzt mit dem Nettobetrag des
Lieferwertes.
8.2 Die vorstehende Bestimmung gilt nicht bei Personenschäden und in Fällen
der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
8.3 Insbesondere haftet MPG – egal aus welchem Rechtsgrund – nicht für
mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene
Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und (Mangel-)folge- und
Vermögensschäden.
8.4 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verjähren vertragliche
Ansprüche, die dem Besteller gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang
mit der Lieferung der Ware zustehen (z.B. Gewährleistungsansprüche,
etc.) innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung der Ware an den Käufer bzw.
Schadenersatzansprüche 12 Monate ab Kenntnis des Bestellers von Schaden
und Schädiger.
9. ZAHLUNGEN, FÄLLIGKEIT
9.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen
ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag. Bei
Zahlungen mittels sofortigem Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto vom
Rechnungsbetrag.
9.2 Skonto darf nur unter der Voraussetzung abgezogen werden, dass alle
früheren Rechnungen beglichen worden sind. Eine verspätete Zahlung des
Käufers wird ungeachtet einer Widmung zuerst auf Kosten, Nebenforderungen,
sodann auf Zinsen und erst dann auf Fakturenwert und zwar auf die älteste
Rechnung zuerst, angerechnet. Die Annahme diskontfähiger Akzepte behalten
wir uns vor. Die Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Schuldners
und sind sofort zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden
Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. pro Monat in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Bezahlung nicht zum auf der Faktura angeführten Zahlungstermin,
werden vereinbarte Mengenrabatte, Preisnachlässe und Preisabschläge nicht
berücksichtigt.
9.3 Der Besteller ist nicht zur Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlungen
aufgrund angeblicher Ansprüche gegen MPG berechtigt.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung der Vergütung sowie der vollständigen Erfüllung aller
Nebenforderungen.
10.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen verwendeten Waren.
10.3 Stundet der Besteller seinem Kunden den Kaufpreis, so hat er sich
gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen
Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung
der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur
Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
10.4 Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
gegen einen Dritten entstehenden Forderungen tritt der Besteller schon
jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
sicherungshalber an uns ab und wird hierfür die nötigen Publizitätsakte
unverzüglich setzen (Schuldnerverständigung oder Buchvermerk); wir erklären
bereits jetzt die Annahme dieser Abtretung. Wir sind dazu berechtigt und
ermächtigt, die Schuldnerverständigung notfalls auch selbst durchzuführen
und die abgetretene Forderung in Anrechnung auf die uns zustehende
Vergütung und Nebenforderungen einzuziehen, solange der Besteller uns
gegenüber seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Hierfür
hat uns der Besteller auf Verlangen Namen und Anschrift des Dritten und die
Höhe der an uns abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und uns die
dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
10.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht
von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die
Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes
unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
10.6 Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf
die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten
gehen zu Lasten des Bestellers, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen
werden können.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Republik Deutschland
unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Weiterverweisungen zu anderen
Rechtsordnungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten, wie insbesondere für Lieferung und
Zahlung ist das Amtsgericht Flensburg. Wir sind berechtigt, Ansprüche auch
am Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.
12. AUFRECHNUNG
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher
Art auch immer, ist ausgeschlossen.
13. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten werden nur unter Beachtung der einschlägigen
Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes erhoben, gespeichert und/
oder verarbeitet. Die Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung enthalten,
die separat zur Verfügung gestellt wird.
14. UNGÜLTIGKEIT VON KLAUSELN
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder
teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen,
die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung möglichst nahe kommt.
QSV (Qualitätssicherungsvereinbarung), mehr Infos (deutsch): -> https://rel.austrian-optic-technologies.at/content/files/Qualitaetsvereinbarungen_DE.pdf
KSA (Kvalitetssikringsaftale), mere info (dansk): -> https://rel.austrian-optic-technologies.at/content/files/Qualitaetsvereinbarungen_DA.pdf
QAA (Quality Assurance Agreement), find more information (englisch): -> https://rel.austrian-optic-technologies.at/content/files/Qualitaetsvereinbarungen_EN.pdf